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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - L 17 U 683/11   

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https://dejure.org/2013,20861
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - L 17 U 683/11 (https://dejure.org/2013,20861)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.04.2013 - L 17 U 683/11 (https://dejure.org/2013,20861)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. April 2013 - L 17 U 683/11 (https://dejure.org/2013,20861)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - L 17 U 683/11
    Der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteil des BSG vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R -) folgend, legt der Senat die Vorschrift des § 2 Abs. 2 SGB VII ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) dahingehend aus, dass aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen Versicherungsschutz auch dann gewährt werden soll, wenn die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht vollständig erfüllt sind und bei einer gegebenenfalls nur vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist.
  • LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - L 17 U 683/11
    Es besteht keine feste Stundengrenze für die Beurteilung einer Versicherungspflicht bei Gefälligkeitsdiensten (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.5. 2008 - L 2 U 28/08 - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 31 U 369/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - privater Helfer -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - L 17 U 683/11
    Dabei können im Rahmen eines engen verwandtschaftlichen bzw. freundschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses auch Tätigkeiten von erheblichem Umfang und größerer Zeitdauer diesem Gemeinschaftsverhältnis ihr Gepräge geben (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.1.2009 - L 31 U 369/08 - mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06

    Anspruch eines Dachdeckers auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - L 17 U 683/11
    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (vergl. BSG, a.a.O., mit weiteren Nachweisen, Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28.2.2011 - L 4 U 484/10 -, 3.9.2010 - L 4 U 140/09 - und 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -).
  • OLG Saarbrücken, 23.02.2010 - 4 U 140/09

    Haftung des Zwangsverwalters für die doppelte Vereinnahmung der Mehrwertsteuer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - L 17 U 683/11
    Dies kommt in Betracht, wenn eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die von der Handlungstendenz her einem fremden Unternehmen dienen soll, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist und nicht auf einer Sonderbeziehung zum Unternehmer zum Beispiel als Familienangehöriger oder als Vereinsmitglied beruht (vergl. BSG, a.a.O., mit weiteren Nachweisen, Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28.2.2011 - L 4 U 484/10 -, 3.9.2010 - L 4 U 140/09 - und 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 208/17

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Die Ausübung einer beschäftigungsähnlichen Tätigkeit ist dennoch zu verneinen, wenn die Verrichtung wegen und im Rahmen einer Sonderbeziehung zum Unternehmer erfolgt, zum Beispiel als Familienangehöriger, aufgrund enger Freundschaft oder als Vereinsmitglied (vgl. Urteile des BSG vom 20.03.2018, B 2 U 16/16 R, und vom 19.06.2018, a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen, Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28.02.2011, L 4 U 484/10, 03.09.2010, L 4 U 140/09, 02.03.2007, L 4 U 47/06, und des erkennenden Senats vom 24.04.2013, L 17 U 683/11).

    Dies rechtfertigt aber keine andere Entscheidung, da im Rahmen eines engen verwandtschaftlichen bzw. freundschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses auch Tätigkeiten von erheblichem Umfang und größerer Zeitdauer diesem Gemeinschaftsverhältnis ihr Gepräge geben können (Senatsurteil vom 24.04.2013, a.a.O., Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.01.2009, L 31 U 369/08, m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2015 - L 4 U 176/15
    Nicht arbeitnehmerähnlich sind auf Kameradschaft und Gegenseitigkeit beruhende kleinere Handreichungen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.04.2013 - L 17 U 683/11 -, www.juris.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 15 U 131/16

    Anerkennung eines Arbeitsunfalles

    § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII will dabei aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen Versicherungsschutz auch dann gewähren, wenn die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht vollständig erfüllt sind und bei einer ggf. nur vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist, weil eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmens entspricht, unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung z.B. als Familienangehöriger oder Vereinsmitglied beruhen (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, m.w.N. (noch zu § 539 Abs. 2 RVO); so auch LSG NRW, Urteil vom 24.04.2013, L 17 U 683/11; Urteil vom 02.03.2007, L 4 U 47/06 (zum SGB VII)).
  • SG Münster, 25.01.2016 - S 3 U 36/13

    Anspruch des Geschäftsführers und Chefdirigents eines Gitarrenensembles auf

    § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII will dabei aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen Versicherungsschutz auch dann gewähren, wenn die Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht vollständig erfüllt sind und bei einer ggf. nur vorübergehenden Tätigkeit die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben ist, weil eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmens entspricht, unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung z.B. als Familienangehöriger oder Vereinsmitglied beruhen (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, m.w.N. (noch zu § 539 Abs. 2 RVO); so auch LSG NRW, Urteil vom 24.04.2013, L 17 U 683/11; Urteil vom 02.03.2007, L 4 U 47/06 (zum SGB VII)).
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